elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren

    Beschreibung

    Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefonnr.: +49 1801 333333

    Ansprechpartner

    Stadt Neubukow (18233) - Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18233 Neubukow

    Öffnungszeiten

    Dienstag:      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
    • für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    nPA, Personaldokument, Ausweis-Chip, aktivieren, ePA, Identitätsnachweis, Personalausweis, erstmalig, Ausweischip, Chip, Anschaltung, Ausweis, Starten, PA, Pass, Online-Ausweisfunktion, Start, Elektronisch, neu, Aktivierung, Neuer PA, erstmals, neuer Personalausweis, Erstbenutzung, Perso, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021