Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
Beschreibung
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333
Ansprechpartner
Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03843 769-532
Kontaktperson
Frau Evelyn Harloff (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-170
E-Mail: evelyn.harloff@guestrow.de
Frau Anke Stönner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-175
E-Mail: anke.stoenner@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
- für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.03.2015
Stichwörter
erstmalig, Ausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Ausweischip, neu, Personalausweis, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, nPA, Online-Ausweisfunktion, Erstbenutzung, Starten, erstmals, ePA, Elektronisch, aktivieren, Start, Anschaltung, Personaldokument, Neuer PA, neuer Personalausweis, Pass, Chip, Aktivierung, PA