Schulgeld Befreiung

    Schulgeld Befreiung

    Beschreibung

    Schulträger von privaten Schulen erheben in der Regel  Beiträge für den Schulbesuch. Viele Einrichtungen bieten abgestufte Schulbeitragsregelungen, Geschwisterermäßigungen oder Stipendien an.

    Finanzielle Unterstützung können Eltern bei der Schule selbst beantragen.

    Schulbeiträge sind in Höhe von 30 Prozent, höchstens 5.000,00 EUR im Jahr, als Sonderausgabe steuerlich absetzbar (§ 10 Abs.1 Ziffer 9 EStG).

    Eine Förderung der Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann auf Antrag nach § 2 Abs. 1 oder 2 BAföG erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2015 (von: Hollop, Ruth)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)