Wasserschutzgebiet- Festsetzung
Beschreibung
Um Trinkwassergewinnungsanlagen und ihre Einzugsgebiete vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete sind bestimmte Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten oder es sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wasserschutzgebiete sind regelmäßig in die Zonen I, II und III mit unterschiedlich strengen Schutzanforderungen unterteilt. Innerhalb der näher zur Trinkwassergewinnungsanlage gelegenen Bereiche gelten schärfere Verbote als in den weiter entfernten. Im Wasserschutzgebiet hat die Sicherung des Trinkwassers Vorrang vor allen anderen Nutzungen, bis hin zum völligen Verbot, sofern dies zur Erreichung des Schutzzieles erforderlich ist.
zuständige Stelle
- Untere Wasserbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche und sachliche Zuständigkeit)
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Natur (oberste Wasserbehörde) (allgemeine Fragen)
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz
Aktuelles
Das Sachgebiet Wasserwirtschaft ist als untere Wasserbehörde für die Aufsicht und den Schutz der oberirdischen Gewässer II. Ordnung, für Benutzungen der Gewässer I. Ordnung und das Grundwasser zuständig. Ziel der Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen und dabei die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für jetzt lebende und zukünftige Generationen als auch für Tiere und Pflanzen zu erhalten. In unsere Zuständigkeit fallen insbesondere die Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände, das Erteilen von Genehmigungen zum Befahren von Gewässern, Regelungen der Gewässerbenutzung, der Gewässerausbau, Anlagen in, an über oder unter Gewässern, Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserrechtliche Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Planverfahren. Zuständigkeiten im Bereich "Gewässeraufsicht": Gewässerschutz (Qualität, Anzeigen, Ordnungswidrigkeiten) Gewässerunterhaltung, Verbindung zu den Wasser- und Bodenverbänden, bauliche Anlagen an Gewässern I. und II. Ordnung Ausbau der Gewässer (Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren) Gewässerbenutzung wasserrechtliche Erlaubnisse für Niederschlagswasser erlaubnisfreie Nutzungen Wasserentnahme aus Oberflächengewässern 2. Ordnung Landwirtschaft Entwässerung landwirtschaftlicher Betriebe CC- Kontrollen Sonstiges, die Gewässer betreffend Biogasanlagen, JGS-Anlagen Wasserrechtliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren, bei Bauleitplanungen usw. - federführende Bearbeitung der Anträge-
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2514
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Anregung (formloser Antrag) zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
- Hydrogeologisches Gutachten, Lagepläne, Verordnungsentwurf, wasserrechtliche Nachweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (LUNG): Entgegennahme des Antrages, der im Sinne einer Anregung zu sehen und formlos zu stellen ist; Prüfung auf Vollständigkeit, Weitergabe an die untere Wasserbehörde
- Untere Wasserbehörde: Prüfung grundlegender Voraussetzungen, Weitergabe an Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StALU)
- StALU: Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz MV
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (oberste Wasserbehörde): Festsetzung des Wasserschutzgebietes (per Rechtsverordnung)
Bearbeitungsdauer
ca. 2,5 Jahre
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V am 11.03.2015