Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Weiterführende Schulen: Beratung zur Aufnahme

    Beschreibung

    An die Grundschule schließt sich die zweijährige schulartunabhängige Orientierungsstufe an. Sie umfasst die Klassenstufen 5 und 6. Diese Form der Orientierung auf spätere Bildungsgänge findet im Rahmen des längeren gemeinsamen Lernens in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen statt. Eine Ausnahme bilden die Sport- und Musikgymnasien sowie die Klassen für Hochbegabte.

    In der Orientierungsstufe wird durch Beobachtung, Förderung und Erprobung das Erkennen der Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erleichtert, ebenso wie die Wahl der nachfolgenden Bildungsgänge ab der Jahrgangsstufe 7. Gemeinsames Lernen und individuelle Förderung sind die Kernpunkte in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe.

    Die Klassenkonferenz der Jahrgangsstufe 6 berät und entscheidet über alle Angelegenheiten, die die Schullaufbahnempfehlung betreffen. Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt.

    Sofern die Erziehungsberechtigten sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 als Probezeit. Wird die Probezeit nicht erfolgreich absolviert, muss dieser Bildungsgang verlassen werden.

    Zur Förderung spezieller Fähigkeiten und Interessen können Schüler ab Klassenstufe 5 in Klassen für hochbegabte Schülerinnen und Schüler an jeweils einem ausgewählten Gymnasium pro Schulamtsbereich aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission, die neben dem schulpsychologischen Befund die Kenntnisse und Fähigkeiten des Schülers (Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) und weitere aktuelle Gutachten oder Befunde berücksichtigt.

    Bei besonderen musikalischen bzw. sportlichen Fähigkeiten können die Schüler nach Eignungsfeststellung ab Klasse 5 spezielle Sport- und Musikgymnasien besuchen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 10.30 / Kita, Bildung und Soziales

    Beschreibung

    Im Sachgebiet „Kita, Bildung und Soziales“ werden

    • die allgemeinen Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
    • die Verwaltung der Kitas in kommunaler Trägerschaft,
    • die Aufgaben der Schulverwaltung sowie
    • der Wohngeldstelle

    abgebildet.

    Weiterhin erfolgt hier im Auftrag des örtlichen Jugendhilfeträgers die Bearbeitung der Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII sowie die Bedarfs- und Anspruchsfeststellung nach dem KiföG M-V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-121

    E-Mail: bentert@amt-barth.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Barth

    Empfänger: Amt Barth

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Schich, Eric)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 11.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2015 (von: Hollop, Ruth)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)