Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen
Beschreibung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.
Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.
Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Grundschule
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Grundschule
Ansprechpartner
Schulen und Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Heimke (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: 03883 623-102
E-Mail: b.heimke@hagenow.de
Frau Juliane Turlach (Sachbearbeiterin)
Frau Inge Schönau (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03883 623-152
E-Mail: i.schoenau@hagenow.de
Frau Stefanie Carmohn (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03883 623-112
E-Mail: s.carmohn@hagenow.de
Internet
Voraussetzungen
Hinreichende körperliche, geistige und verhaltensmäßige Entwicklung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 11.03.2015