Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen

    Beschreibung

    Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.

    Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.

    Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Grundschule

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Grundschule

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Sport | Abteilung Schul- und Sportstättenplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillingallee 71

    18057 Rostock

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1

    Haltestelle Holbeinplatz

    S-Bahn: Rostock


    Haltestelle Schillingallee

    Bus: Linie 25/27/28

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-4024

    Fax: +49 381 381-4060

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2017 (von: Klinder, Regina)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Klinder, Regina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Hinreichende körperliche, geistige und verhaltensmäßige Entwicklung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 11.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2015 (von: Hollop, Ruth)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)