Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen
Beschreibung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.
Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.
Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Grundschule
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Grundschule
Ansprechpartner
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schul- und Sportstättenplanung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Haltestelle Holbeinplatz
S-Bahn: Rostock
Haltestelle Schillingallee
Bus: Linie 25/27/28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 381 381-4024
Fax: +49 381 381-4060
Voraussetzungen
Hinreichende körperliche, geistige und verhaltensmäßige Entwicklung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 11.03.2015