Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

    Beschreibung

    Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

    Online-Dienst

    LK LUP FD 68 - Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

    ID: L100027_139569800

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    FG Grundwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Postanschrift

    Postfach 12 63

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6704(Herr Fiedelmann (FGL))

    E-Mail: max.fiedelmann@kreis-lup.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 14.05.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

    Voraussetzungen

    Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 21.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: Böhm, Kathleen)

    Technisch geändert am 25.04.2023 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Genehmigung von Rohrleitungsanlagen, Befördern wassergefährdender Stoffe, Rohrleitungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)