Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

    Beschreibung

    Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.

    Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

    Voraussetzungen

    Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Voraussetzungen

    Sachverständige sind nach den §§ 52 - 56 AwSV berechtigt, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen), Tankstellen, Fass- und Gebindelager usw. zu prüfen. Der Auftrag ist vom Betreiber auszulösen.
    Die folgende Liste ist nicht abschließend, diese Sachverständigen sind im Landkreis überwiegend tätig.

    • DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
      Otto-Hahn-Straße 5
      19061 Schwerin
      Tel. 0385 6448 0-400
    • DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
      Hutmacherring 2a
      23556 Lübeck
      Tel. 0451 8729 10
    • GSW Knöppler GmbH, Servicebüro
      Brandstücken 29
      22549 Hamburg
      Tel. 0800 3259 000-kostenfrei
    • Lloyd`s Register, Servicebüro
      Carl-Hopp-Straße 17
      18069 Rostock
      Tel. 0381 8651 10
    • Perakus - Technische Sachverständigen Organisation e.V.
      Servicebüro
      Wiekstraße 6b
      23570 Lübeck
      Tel. 0151 1663 1215
    • Perakus - Technische Sachverständigen Organisation e.V.
      Servicebüro
      Strandstrasse 4
      18230 Rerik
      Tel. 0162 1319 541
    • TOS e.V.
      Servicebüro
      Merkurstraße 34
      23562 Lübeck
      Tel: 0171 -  60 560 92
    • TOS e.V.
      Servicebüro
      Hahnenkamp 5
      18069 Rostock-Sievershagen
      Tel. 0381 7680 292
    • TÜg GmbH, Servicebüro
      Im Walkmühlenweg 1-3
      23560 Lübeck
      Tel. 0451 3969 113
    • TÜV Nord e.V., Servicebüro
      Trelleborger Straße 15
      18107 Rostock
      Tel. 0381 7703 -410

    Eine Liste mit weiteren Sachverständigen liegt in der unteren Wasserbehörde aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 21.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Genehmigung von Rohrleitungsanlagen, Befördern wassergefährdender Stoffe, Rohrleitungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de