Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Beschreibung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.
Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau N. Severin (Sachbearbeiterin Gewässeraufsicht, wassergefährdende Stoffe, Landwirtschaft, Niederschlagswasser)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-86611
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6611
E-Mail: N.Severin@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Tietze (Sachbearbeiterin Abwasserabgaben, wassergefährdende Stoffe, Niederschlagswasser, Gewässeraufsicht (Bereich Wismar Stadt))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6617
Fax: +49 3841 3040-86617
E-Mail: A.Tietze@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Kniest (Fachgebietsleitung Untere Wasserbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-86610
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6610
E-Mail: M.Kniest@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Voraussetzungen
Sachverständige sind nach den §§ 52 - 56 AwSV berechtigt, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen), Tankstellen, Fass- und Gebindelager usw. zu prüfen. Der Auftrag ist vom Betreiber auszulösen.
Die folgende Liste ist nicht abschließend, diese Sachverständigen sind im Landkreis überwiegend tätig.
- DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
Otto-Hahn-Straße 5
19061 Schwerin
Tel. 0385 6448 0-400 - DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
Hutmacherring 2a
23556 Lübeck
Tel. 0451 8729 10 - GSW Knöppler GmbH, Servicebüro
Brandstücken 29
22549 Hamburg
Tel. 0800 3259 000-kostenfrei - Lloyd`s Register, Servicebüro
Carl-Hopp-Straße 17
18069 Rostock
Tel. 0381 8651 10 - Perakus - Technische Sachverständigen Organisation e.V.
Servicebüro
Wiekstraße 6b
23570 Lübeck
Tel. 0151 1663 1215 - Perakus - Technische Sachverständigen Organisation e.V.
Servicebüro
Strandstrasse 4
18230 Rerik
Tel. 0162 1319 541 - TOS e.V.
Servicebüro
Merkurstraße 34
23562 Lübeck
Tel: 0171 - 60 560 92 - TOS e.V.
Servicebüro
Hahnenkamp 5
18069 Rostock-Sievershagen
Tel. 0381 7680 292 - TÜg GmbH, Servicebüro
Im Walkmühlenweg 1-3
23560 Lübeck
Tel. 0451 3969 113 - TÜV Nord e.V., Servicebüro
Trelleborger Straße 15
18107 Rostock
Tel. 0381 7703 -410
Eine Liste mit weiteren Sachverständigen liegt in der unteren Wasserbehörde aus.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 60 - 1.500
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 21.11.2018
Stichwörter
Genehmigung von Rohrleitungsanlagen, Befördern wassergefährdender Stoffe, Rohrleitungen