Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Beschreibung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Hinweise für Schwerin: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
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Für Bauprodukte, Anlagenteile oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
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Für Bauprodukte, Anlagenteile oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Hinweise für Schwerin: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
- Fachgruppe Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Altlasten im Fachdienst Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin
- Fachgruppe Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Altlasten im Fachdienst Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde gehören:
- Wasserrechtliche Verfahren Direkt- und Indirekteinleiter
- Bodenschutzrechtliche Prüfungen und Vorsorgender Bodenschutz
- Grundwassermonitoring
- Altlastenauskünfte und Altlastenmanagement
- Notwasserbrunnen
- Überwachung Grundwassersanierung
- Kontrollen Wasserschutzgebiets-VO
- Bescheide zu Wasserentnahmen
- Kontrolle von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Entscheidungen zum Gemeingebrauch von Gewässern
- wasserverkehrsrechtliche Entscheidungen
- Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Planungen und Ausbauvorhaben
- die Wasserentnahmen aus Gewässern und Grundwasser (z.B. Errichtung von Brunnen)
- Bohrungen
- Erdwärmesonden
- bauliche Anlagen an Gewässern (z.B. Stege)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Formulare
Wasserwirtschaftskostenverordnung
Stichwörter
Bodenschutz, Immissionsschutz, Landschaftspflege, Naturschutz, Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde, Umweltplanung, Wasserschutz
erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Hinweise für Schwerin: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
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Antrag auf Durchführung einer Eignungsfeststellung
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Sämtliche Unterlagen zur Anlage gemäß der Anzeigepflicht
Nachweise zur Standsicherheit und Festigkeit
Beschreibung der Maßnahmen im Schadensfall und der Überwachung
Entwässerungsplan, Dichtheits- und Beständigkeitsnachweise -
Technisches Gutachten von einem hierfür zugelassenen Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind.
(Die Aufzählung der Unterlagen für eine Eignungsfeststellung ist nicht abschließend)
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Antrag auf Durchführung einer Eignungsfeststellung
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Sämtliche Unterlagen zur Anlage gemäß der Anzeigepflicht
Nachweise zur Standsicherheit und Festigkeit
Beschreibung der Maßnahmen im Schadensfall und der Überwachung
Entwässerungsplan, Dichtheits- und Beständigkeitsnachweise -
Technisches Gutachten von einem hierfür zugelassenen Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind.
(Die Aufzählung der Unterlagen für eine Eignungsfeststellung ist nicht abschließend)
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Hinweise für Schwerin: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
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Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet und beständig gegenüber den wassergefährdenden Stoffen sein.
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Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet und beständig gegenüber den wassergefährdenden Stoffen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 60 - 1.500
Hinweise für Schwerin: Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
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In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Durchführung einer Eignungsfeststellung gemäß Gebührenziffer 216 der Wasserwirtschaftskostenverordnung (Anlage) Gebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro an.
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In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Durchführung einer Eignungsfeststellung gemäß Gebührenziffer 216 der Wasserwirtschaftskostenverordnung (Anlage) Gebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 21.11.2018
Stichwörter
Rohrleitungen, Genehmigung von Rohrleitungsanlagen, Befördern wassergefährdender Stoffe
Metainformation
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