Personalausweis erstmalig beantragen
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Beschreibung
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1549
19365 Parchim
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03871 71-333
Telefon Festnetz: 03871 71-335
Telefon Festnetz: 03871 71-334
Telefon Festnetz: 03871 71-332
E-Mail: meldewesen@parchim.de
Kontaktperson
Frau Ute Denzer (Sachbearbeiterin)
Frau Stefanie Zerbst (Sachbearbeiterin)
Herr Max Leo Fröhlich (Sachbearbeiter)
Frau Katrin Kleinwächter (Sachbearbeiterin)
Frau Julia Krüger (Sachbearbeiterin)
Frau Anita Graf (Leiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin)
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim (Fachperson für Datenschutz)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Herr Christian Schlaeth (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015
Stichwörter
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