Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerdienste (Meldewesen/Gewerbe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gemeinde-Zentrum 13

    23999 Insel Poel

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038425 42810

    Fax: 038425 428122

    E-Mail: a.mellendorf@inselpoel.net

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    ePA, erstmalig, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, Perso, Ausweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, neu, Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, Neuer PA, Identitätsnachweis, Elektronisch, Ausweis ausstellen, Austellung, Pass, Ausweis beantragen, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ausstellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de