Personalausweis erstmalig beantragen
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Beschreibung
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Ansprechpartner
Amt Bad Doberan-Land - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Bad Doberan
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Schwarz (Leiter Ordnungsamt)
Frau S. Leverenz (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau M. Marter (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau S. Warwel (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau N. Kubatzki (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau H. Schulzke (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau M. Weitendorf (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau B. Peters (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau L. Friese (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Herr P. Dehnert (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Frau F. Jacubzyk (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Internet
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Bad Doberan
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 038203 701-40
Telefon Festnetz: 038203 701-56
Telefon Festnetz: 038203 701-57
E-Mail: l.friese@doberan-land.de
Kontaktperson
Frau L. Friese (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Herr P. Dehnert (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015
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