Personalausweis erstmalig beantragen
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Beschreibung
Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.
Ansprechpartner
Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03843 769-532
Kontaktperson
Frau Evelyn Harloff (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-170
E-Mail: evelyn.harloff@guestrow.de
Frau Anke Stönner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-175
E-Mail: anke.stoenner@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015
Stichwörter
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