Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt / Fürstenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkdeck Baustraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Güstrow
      Linien:
      • Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
      • S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
    • Haltestelle: Haltestelle Markt
      Linie:
      • Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Austellung, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, erstmalig, neu, Personaldokument, Personalausweis, PA, Online-Ausweisfunktion, ePA, Pass, Ausweis ausstellen, nPA, Ausweis, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Beantragung, Personalausweis beantragen, Perso, Elektronisch, ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English