Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Amt Stavenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloß 1

    17153 Stavenhagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Neue Straße 35

    17153 Stavenhagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr * Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39954 283-0

    E-Mail: info@stavenhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Austellung, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, erstmalig, neu, Personaldokument, Personalausweis, PA, Online-Ausweisfunktion, ePA, Pass, Ausweis ausstellen, nPA, Ausweis, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Beantragung, Personalausweis beantragen, Perso, Elektronisch, ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English