Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Terminvergabe (erfolgt bis zu sechs Tage vor dem Wunschtermin und am jeweiligen Sprechtag ab 8 Uhr online oder unter 0395 555-0) möglich.  Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:geschlossen Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0395 555-1111

    E-Mail: stadt@neubrandenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021 (von: Demmin, Jette)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Demmin, Jette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Elektronisch, Ausweis, Austellung, ausstellen, nPA, Neuer PA, neu, ePA, Perso, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Personalausweis, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, PA, Pass, erstmalig, Personaldokument, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)