Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldestelle, Pass- und Meldeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Rostock: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Lichtbilder können gegen eine Gebühr im Ortsamt an einem Self-Service-Terminal aufgenommen werden. Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer.

    Lichtbilder für Kinder:

    Das Self-Service-Terminal kann ab einer Körpergröße von 120 cm genutzt werden.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Pass, Beantragung, Austellung, Ausweis, Identitätsnachweis, ausstellen, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Personalausweis, nPA, erstmalig, PA, Elektronisch, Personalausweis beantragen, ePA, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, neuer Personalausweis, neu, Neuer PA, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de