Flächennutzungsplan - Aufstellung
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Beschreibung
- Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
- Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Kontakt
Internet
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Dienstag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr - 17:30 Uhr Donnerstag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauwesen und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab.
Kosten
Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015
Stichwörter
Flächennutzungsplan, städtebauliche Entwicklung, Bodennutzung