Flächennutzungsplan: sich an der Aufstellung beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Beschreibung
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Ansprechpartner
Stadt Teterow - Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen  Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)  
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
- online,
- schriftlich,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.
Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Anhörungsfrist: 30 Tage (Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 27.01.2025
Stichwörter
Bauleitplanung, Großbauprojekt, Bauprojekt, Infrastruktur, Baugenehmigung, FNP, Bauplanung, Bauvorhaben, Bauleitplan, Infrastrukturvorhaben, Flächennutzungsplan, F-Plan