Flächennutzungsplan - Aufstellung
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Abteilung Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03843 769-431
Fax: 03843 769-570
Kontaktperson
Frau Regine Schneider (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-438
E-Mail: regine.schneider@guestrow.de
Frau Anja Schmidt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-434
E-Mail: anja.schmidt@guestrow.de
Frau Cornelia Dettmann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-437
E-Mail: cornelia.dettmann@guestrow.de
Frau Christin Billey (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-439
E-Mail: christin.billey@guestrow.de
Frau Kerstin Bree (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-435
E-Mail: kerstin.bree@guestrow.de
Frau Kathrin Kummernuß (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-441
E-Mail: kathrin.kummernuss@guestrow.de
Herr Gunter Brüß (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-444
E-Mail: gunter.bruess@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab.
Kosten
Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 20.02.2015
Stichwörter
Flächennutzungsplan, städtebauliche Entwicklung, Bodennutzung