Flächennutzungsplan: sich an der Aufstellung beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Beschreibung
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also
Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind Er besteht im Allgemeinen aus:
• Angabe der Planungsziele,
• verschiedenen Karten zur
• Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
• Legende zu den Karten sowie
• Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen. Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.
Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt,
beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab.
Kosten
Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 27.01.2025