Flächennutzungsplan Aufhebung

    Flächennutzungsplan - Aufhebung

    Beschreibung

    Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
    Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 22

    19386 Lübz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 13  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038731 507-104

    Telefon Festnetz: 038731 507-0

    E-Mail: info@amt-eldenburg-luebz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

    Verfahrensablauf

      1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
      2. Unterrichtung der Behörden
      3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      4. frühzeitige Behördenbeteiligung
      5. Auslegungsbeschluss
      6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
      7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
      8. Beschluss
      9. Genehmigung
    10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
    Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 18.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Flächenuztzungsplan, Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung, Aufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de