Flächennutzungsplan Aufhebung

    Flächennutzungsplan - Aufhebung

    Beschreibung

    Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
    Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Straße 3

    19258 Boizenburg/Elbe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 385-0

    Fax: 038847 385-40

    E-Mail: info@amtboizenburgland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00

    BIC: GENODEF1RLB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hamburg

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

    Verfahrensablauf

      1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
      2. Unterrichtung der Behörden
      3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      4. frühzeitige Behördenbeteiligung
      5. Auslegungsbeschluss
      6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
      7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
      8. Beschluss
      9. Genehmigung
    10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
    Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 18.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung, Flächenuztzungsplan, Aufhebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English