Flächennutzungsplan - Aufhebung
Beschreibung
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 07.30 - 12 Uhr
Kontakt
Fax: 039833 28032
Telefon Festnetz: 039833 28035
Kontaktperson
Herr Heiko Kruse (Amtsvorsteher)
Frau Karola Kahl (LVB)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Verfahrensablauf
1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
2. Unterrichtung der Behörden
3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
4. frühzeitige Behördenbeteiligung
5. Auslegungsbeschluss
6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
8. Beschluss
9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.
Kosten
Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 18.02.2015
Stichwörter
Flächenuztzungsplan, Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung, Aufhebung