Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Prüfingenieure nehmen hoheitlich bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Prüfsachverständige werden durch den Bauherrn privatrechtlich beauftragt.

    Beschreibung

    Prüfingenieure für Standsicherheit sowie für Brandschutz nehmen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahr. Sie unterliegen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.

    Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen sowie für Erd- und Grundbau werden mit der Prüfung/Bescheinigung in ihrem Fachbereich privatrechtlich durch den Bauherrn oder durch Dritte in dessen Auftrag beauftragt. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht weisungsgebunden.

    zuständige Stelle

    Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden

    Zuständigkeit

    Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Bauordnung

    Beschreibung

    In dem Fachgebiet werden die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die Aufgaben zum Vorbeugende Brandschutz nach Abschnitt 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V wahrgenommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 612)

    Voraussetzungen

    Notwendigkeit der Erstellung und/oder Vorlage eines bautechnischen Nachweises (Standsicherheit, Brandschutz) oder einer Bescheinigung (technische Anlagen, Erd- und Grundbau) über die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    abhängig von der Art und dem Umfang des/der zu prüfenden Vorhabens/Anlage (Beauftragung durch Bauaufsichtsbehörde oder Bauherrn, vgl. Allgemeine Informationen)

    Bearbeitungsdauer

    nach Aufwand

    Kosten

    Die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung (Gebühr und Auslagen) nach der Bauprüfverordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 09.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de