Flurbereinigung Feststellung

    Flurbereinigung durchführen

    Beschreibung

    Eine Flurbereinigung ist ein von der Flurbereinigungsbehörde geleitetes Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse an ländlichen Grundstücken. In Abhängigkeit von den Gründen für die Anordnung und den Zielen des jeweiligen Flurbereinigungsverfahrens können verschiedenste Maßnahmen der ländlichen Entwicklung durchgeführt werden. Der Verfahrensablauf ist durch verschiedene Meilensteine gekennzeichnet. Der erste Meilenstein ist die Anordnung der Flurbereinigung. Der Erlass des Anordnungsbeschlusses ist ein Verwaltungsakt. Im Anordnungsbeschluss sind u. a. die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke, die Gründe und die Ziele des Verfahrens sowie die Stelle, bei der Widerspruch gegen die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens eingelegt werden kann, anzugeben. Mit dem Erlass der Verwaltungsvorschrift entsteht kraft Gesetzes die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des behördlich geleiteten Verfahrens. Ihr gehören die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und die diesen gleichgestellten Erbbauberechtigten an.

    Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären (§ 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz). Meistens wird hierfür ein öffentlich bekanntgemachter "Aufklärungstermin" von der Flurbereinigungsbehörde durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Für das Gebiet der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock:

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
    Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
    Erich-Schlesinger-Straße 35
    18059 Rostock
    Tel. 0381-33167-0

    poststelle@stalumm.mv-regierung.de
    www.stalu-mittleres-mecklenburg.de

    Für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
    Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
    Neustrelitzer Straße 120
    17033 Neubrandenburg
    Tel. 0395-3806-0

    Poststelle@stalums.mv-regierung.de
    www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de

    Für das Gebiet der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald:

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
    Badenstraße 18
    18439 Stralsund
    Tel.: 03831-696-0

    Poststelle@staluvp.mv-regierung.de
    www.stalu-vorpommern.de

    Für das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreise Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim:

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
    Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
    Bleicherufer 13
    19053 Schwerin
    Tel.: 0385-59586-0

    Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
    www.stalu-westmecklenburg.de

    Zuständigkeit

    Siehe zuständige Stellen

    Ansprechpartner

    Für Wismar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens kann mit einem formlosen Antrag unter Angabe der Gründe beantragt werden. Die Flurbereinigungsbehörde kann ein solches Verfahren auch ohne Antrag anordnen, wenn es seine Durchführung für erforderlich erachtet.

    Ein Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) kann nur auf Grundlage eines formlosen Antrags erfolgen. Werden mit dem Antrag die Anordnungsvoraussetzungen gemäß § 53 oder § 64 LwAnpG erfüllt, ist das Flurneuordnungsverfahren durchzuführen. Ansonsten ist der Antrag abzulehnen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob für die Erreichung der in einem Antrag angegebenen Zwecke und Ziele die Durchführung einer Flurbereinigung bzw. Flurneuordnung zweckmäßig und im Rahmen der behördlichen Ressourcen möglich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 149 Flurbereinigungsgesetz

    Verfahrensablauf

    entfällt

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Es ist keine Bearbeitungsdauer festgelegt.

    Kosten

    Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation trägt das Land. Für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Anordnung einer Flurbereinigung können Gebühren erhoben werden.

    Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden. Hier kann weitere Beratung eingeholt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 16.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    Flurneuordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de