Bebauungsplan Änderung

    Bebauungsplan - Änderung

    Beschreibung

    Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans.

    Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des Geltungsbereiches, die Art der geplanten Bebauung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Verkehrsflächen geändert werden, müssen diese Änderungen ein Änderungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchlaufen. Sie müssen mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    17335 Strasburg (Uckermark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf dem Hof
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039753 272-61

    Telefon Festnetz: +49 39753 2720

    E-Mail: sekretariat@strasburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht) und Festlegungen zu den Änderungen der Festsetzungen

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren verläuft grundsätzlich wie ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren.
    Die Änderungen müssen ein Änderungsverfahren durchlaufen, damit sie mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit des "vereinfachten Verfahrens" vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden (sh. § 13 BauGB).

      1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des Bebauungsplans
      2. Erarbeitung des Plankonzepts
      3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      5. Überarbeitung des Plankonzepts
      6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      7. Überarbeitung des Plankonzepts
      8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Satzungsbeschluss
    12. Bekanntmachung

    Fristen

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und während der einmonatigen öffentlichen Auslegung kann sich der Bürger über die Bebauungsplanänderungen informieren. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Stellungnahmen der Bürger sind nur innerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer ist abhängig von der Art und der Komplexität der Änderungen.

    Kosten

    Die Kosten der Änderung des Bebauungsplans sind von der Gemeinde (oder bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einem Investor) zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Je nach Gewicht der Änderungen, z. B. wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit des "vereinfachten Verfahrens" vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2015 (von: Goldberg, Kati)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)