Flächennutzungsplan - Änderung
Beschreibung
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.
In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Amt Crivitz - 40.03 Stadt- und Gemeindeentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 03863 5454-0(Zentrale)
Fax: 03863 5454-103
E-Mail: bauleitplanung@amt-crivitz.de
Kontaktperson
Herr Rene Wiese (Sachgebietsleiter)
Frau Jana Priehn (Sachbearbeiterin)
Frau Beate Siraf (Sachbearbeiterin)
Frau Astrid Witt (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
erforderliche Unterlagen
geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Verfahrensablauf
1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.
Kosten
Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015
Stichwörter
Änderungsverfahren, Änderung der Art der Bodennutzung, Flächennutzungsplan