Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Beschreibung

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Ansprechpartner

    Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Bau, Liegenschaften und Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Slüterplatz 2

    19303 Dömitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038758 316-0

    Fax: 038758 316-55

    E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

    Verfahrensablauf

      1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
      2. Erarbeitung des Plankonzepts
      3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      5. Überarbeitung des Plankonzepts
      6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      7. Überarbeitung des Plankonzepts
      8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Beschluss
    12. Genehmigung
    13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan, Änderungsverfahren, Änderung der Art der Bodennutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de