Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Beschreibung

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Ansprechpartner

    Amt Güstrow-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Haselstraße 4

    18273 Güstrow

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Bushaltesteller "Am Eicheneck"

    Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch:      geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03843 6933-0

    Fax: 03843 6933-32

    E-Mail: info@amt-guestrow-land.de

    Bankverbindung

    Amt Güstrow-land

    Empfänger: Amt Güstrow-land

    IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Haselstraße 4

    18273 Güstrow

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Bushaltesteller "Am Eicheneck"

    Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch:      geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Amt Güstrow-land

    Empfänger: Amt Güstrow-land

    IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 12.06.2023 (von: Singer, Stefanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

    Verfahrensablauf

      1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
      2. Erarbeitung des Plankonzepts
      3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      5. Überarbeitung des Plankonzepts
      6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      7. Überarbeitung des Plankonzepts
      8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Beschluss
    12. Genehmigung
    13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2015 (von: Goldberg, Kati)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan, Änderungsverfahren, Änderung der Art der Bodennutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)