Flächennutzungsplan Änderung

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Beschreibung

    Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

    In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Zuständigkeit

    Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

    Ansprechpartner

    Stadt Teterow - Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-3

    17166 Teterow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)

    Kontakt

    Fax: 03996 1278-58

    Telefon Festnetz: 03996 1278-21

    E-Mail: c.prusseit@teterow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

    Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

    Verfahrensablauf

      1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
      2. Erarbeitung des Plankonzepts
      3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
      5. Überarbeitung des Plankonzepts
      6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
      7. Überarbeitung des Plankonzepts
      8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
      9. öffentliche Auslegung
    10. Prüfung der Stellungnahmen
    11. Abwägung, Beschluss
    12. Genehmigung
    13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Flächennutzungsplan, Änderungsverfahren, Änderung der Art der Bodennutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de