Flächennutzungsplan - Änderung
Beschreibung
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.
In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständigkeit
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Ansprechpartner
Amt Woldegk
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Reimann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 03963 256512
E-Mail: s.reimann@amt-woldegk.de
Herr Balzer (Leiter Bauamt)
Telefon Festnetz: 03963 256518
E-Mail: M.Balzer@amt-woldegk.de
Frau Riesner
Telefon Festnetz: 03963 256550
E-Mail: Ch.Riesner@amt-woldegk.de
Herr Dirk Nebe
Telefon Festnetz: 03963 256517
E-Mail: D.Nebe@amt-woldegk.de
Frau Bärbel Friese (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256537
E-Mail: B.Friese@amt-woldegk.de
Frau Pape
Telefon Festnetz: 03963 256519
E-Mail: L.Pape@amt-woldegk.de
Frau Kerstin Lütge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256552
E-Mail: K.Luetge@amt-woldegk.de
Frau Ruthenberg
Telefon Festnetz: 03963 256520
E-Mail: A.Ruthenberg@amt-woldegk.de
Herr Wallitt
Telefon Festnetz: 03963 256526
E-Mail: R.Wallitt@amt-woldegk.de
Herr Alf Reuter (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03963 256522
E-Mail: A.Reuter@amt-woldegk.de
Frau Nadine Moritz-Deutschländer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256532
Frau Karola Kroll (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 2565036
E-Mail: k.kroll@amt-woldegk.de
Frau Gunhild Wosny (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256528
E-Mail: g.wosny@amt-woldegk.de
Frau Veronika Ramp (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256516
E-Mail: v.ramp@amt-woldegk.de
Frau Anke Otto-Knauft (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256521
E-Mail: a.otto@amt-woldegk.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Verfahrensablauf
1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.
Kosten
Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 12.02.2015
Stichwörter
Änderungsverfahren, Änderung der Art der Bodennutzung, Flächennutzungsplan