Nivellementspunkte Feststellung

    Nivellementspunkte - Feststellung

    Höhenfestpunkte dienen zum Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz).

    Beschreibung

    Höhenfestpunkte dienen zum Höhenanschluss objektbezogener Vermessungen (z. B. Hoch- und Tiefbau, Beobachtung von Bodensenkungen, Küstenschutz). Im gesamten Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns stehen Höhenfestpunkte in einem einheitlichen Höhenbezugssystem nahezu flächendeckend zur Verfügung.

    Die Gesamtheit der Höhenfestpunkte wird als Höhenfestpunktfeld bezeichnet. Das Höhenfestpunktfeld des geodätischen Raumbezugs in Mecklenburg-Vorpommern besteht heute aus den Nivellementsnetzen 1. bis 3. Ordnung.

    zuständige Stelle

    Landesamt für innere Verwaltung
    Amt für Geoinformation, Vermessung- und Katasterwesen
    Lübecker Straße 289
    19059 Schwerin
    Telefon: +49 385 588-56861
    E-Mail: raumbezug@laiv-mv.de oder AFIS@LAiV-MV.de

    Ansprechpartner

    Abteilung 3 - Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 289

    19059 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Höhenfestpunkte werden durch Vermessungsmarken gekennzeichnet und sind gemäß § 26 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) zu dulden.

    Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungs- und Grenzmarken dürfen nicht gefährdet werden, es sei denn, notwendige Maßnahmen rechtfertigen eine Gefährdung. Wer notwendige Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungs- und Grenzmarken gefährdet werden können, hat dies unverzüglich der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde mitzuteilen.

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig Vermessungs- oder Grenzmarken unbefugt einbringt oder in ihrer Lage verändert oder entfernt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sehen bereits vor Ausführung von Maßnahmen die vorhandenen Vermessungs- und Grenzmarken als gefährdet an oder Sie stellen Beschädigungen, Gefährdungen oder Veränderungen an Festpunkten fest, informieren Sie uns bitte mit folgenden Angaben:

    • Punktart (Lage-/Höhenfestpunkt)
    • Punktkennzeichen bzw. verbale Ortsbeschreibung
    • Art der Veränderung oder Gefährdung (maximal 128 Zeichen)
    • Datum
    • Name und Anschrift/Telefon des Informierenden.

    Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gefährdungsmeldung" oder "Veränderungsmeldung" an das Postfach AFIS@LAiV-MV.de.

    Bearbeitungsdauer

    • zu erfragen bei den zuständigen Stellen (Landesamt für innere Verwaltung)

    Von der Meldung bis zur Wiederherstellung oder Verlagerung der Höhenfestpunkte vergehen in der Regel mehrere Wochen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 23.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2015 (von: Lambrecht, Kerstin)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)