Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Beschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständigkeit
sh. zuständige Stelle
Ansprechpartner
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Baugenehmigungsakten Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung Baugesetzbuch Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von Grundstücken Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens Anzeige für Abbrüche Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten ( §76 LBauO M-V) Bauantrag Baubeginnsanzeige Baubeschreibung Baubeschreibung - Ergänzung gewerbliche Bauvorhaben Baubeschreibung - Ergänzung land-/forstwirtschaftliche Bauvorhaben Erklärung nach § 14 Abs. 1 Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern des Nachweiserstellers über die Erstellung von Bauvorlagen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken
Hiermit beantrage ich, Eigentümer der nachstehenden Grundstücke, die Eintragung einer Baulast (Vereinigungsbaulast von zwei Grundstücken) in das Baulastenverzeichnis der Universität- und Hansestadt Greifswald gemäß § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktenzeichen des Bauantrages:
1. Grundstück
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Grundbuchblatt:
Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universität- und Hansestadt Greifswald gemäß § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Bezeichnung der Baulast:
Aktenzeichen des Bauantrages:
Begünstigtes Grundstück:
Grundbuchblatt-nummer:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück/e:
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Hiermit beantrage ich die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis nach § 83 Abs. 5 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern für das nachstehende Grundstück. Straßen-/Lagebezeichnung:
Grundbuchblattnummer:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück/e: (Es sind alle Flurstücke des Grundstücks anzugeben)
Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von Grundstücken
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast (Vereinigungsbaulast) in das Baulastenverzeichnis der Universität- und Hansestadt Greifswald gemäß § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktenzeichen des Bauantrages:
Folgende Anlagen sind beigefügt (nicht älter als drei Monate)
Auszug aus dem Grundbuch für alle beteiligten Grundstücke, 1-fach
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, 1-fach
ggf. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung M-V, 3-fach
ggf. gesonderte Begründung zur Baulast
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Formulare
keine
Hinweise für Greifswald: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Antrag Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken
Antrag für Baulast - Vereinigung von Grundstücken
Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Antrag Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken
Antrag für Baulast - Vereinigung von Grundstücken
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
Kosten
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Hinweise für Greifswald: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bitte beachten: Die Preise für einen Antrag liegen zwischen 15 – 100 Euro je Flurstück.
Bitte erfragen Sie die genaue Gebühr vor Antragsstellung.
Bitte beachten: Die Preise für einen Antrag liegen zwischen 15 - 100 Euro je Flurstück.
Bitte erfragen Sie die genaue Gebühr vor Antragsstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015