Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Beschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständigkeit
sh. zuständige Stelle
Ansprechpartner
Abt. Allgemeine Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch keine Terminvergabe möglich Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Terminvergabe Telefon: 03841 251-6001 bauamt@wismar.de
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 251-6001
Telefon Festnetz: 03841 251-6050
Kontaktperson
Frau Oster (Sachbearbeiterin Baulasten/Vorkaufsrecht)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Formulare
keine
Hinweise für Wismar: Spezialisierung
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
Kosten
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015