• Binz (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Baulast Auskunft

Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Beschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Hinweise für Binz: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Zweck der Baulast ist es, baurechtliche Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. Gesetzen ergeben, durch Eintragung in das Baulastenverzeichnis zu sichern.

Eine Baulast wird allein durch Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde begründet. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so muss die Verpflichtungserklärung von allen Miteigentümern abgegeben werden. Ist ein Grundstück bereits veräußert und hat der Käufer bereits die Verfügungsgewalt über das Grundstück (Auflassungsvormerkung), so muss auch dieser die Verpflichtungserklärung abgeben. Für Erbbauberechtigte gilt dies ebenso.

Die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung muss vor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geleistet bzw. von einem Notar beglaubigt und insoweit anerkannt werden. Die Baulastübernahme kann auch durch einen Notar beurkundet werden.

Eine Baulast wird unbeschadet Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis wirksam eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Grundstücks. 

Baulastenlöschung

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Zweck der Baulast ist es, baurechtliche Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. Gesetzen ergeben, durch Eintragung in das Baulastenverzeichnis zu sichern.

Eine Baulast wird allein durch Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde begründet. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so muss die Verpflichtungserklärung von allen Miteigentümern abgegeben werden. Ist ein Grundstück bereits veräußert und hat der Käufer bereits die Verfügungsgewalt über das Grundstück (Auflassungsvormerkung), so muss auch dieser die Verpflichtungserklärung abgeben. Für Erbbauberechtigte gilt dies ebenso.

Die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung muss vor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geleistet bzw. von einem Notar beglaubigt und insoweit anerkannt werden. Die Baulastübernahme kann auch durch einen Notar beurkundet werden.

Eine Baulast wird unbeschadet Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis wirksam eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Grundstücks. 

Baulastenlöschung

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständigkeit

sh. zuständige Stelle

Ansprechpartner

Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Adresse

Hausanschrift

Heinrich-Heine-Straße 76

18507 Grimmen

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren. ; Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Formulare

Stichwörter

Abgeschlossenheitsbescheinigung, Anbringung von Werbeschilder, Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baulasten, Bauordnung, fliegende Bauten, Werbeschilder

Version

Technisch erstellt am 12.11.2014

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Planen und Bauen

Adresse

Hausanschrift

Jasmunder Str. 11

18609 Binz

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr ; Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Bankverbindung

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz

IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35

BIC: NOLADE21GRW

Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

Stichwörter

Ausbaubeiträge, Bauamt, Bauantrag, Bauleitplanung, Bauordnung, Bauverwaltung, Brandschutz, Feuerwehr, Hochbau, Liegenschaften, Ordnungswidrigkeit, Planfeststellungsverfahren, Planung, Sondernutzung, Stadtplanung, Verkehr, Verkehrsplanung, Wirtschaftsförderung

Version

Technisch erstellt am 09.01.2015

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Adresse

Hausanschrift

Störtebekerstr. 30

18528 Bergen auf Rügen

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren. ; Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Stichwörter

Abgeschlossenheitsbescheinigung, Anbringung von Werbeschilder, Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baulasten, Bauordnung, fliegende Bauten, Werbeschilder

Version

Technisch erstellt am 19.01.2023

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Hinweise für Binz: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung sind (auch bei Beurkundung durch den Notar) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (ausgefülltes Antragsformular, einfach)
  • Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (einfache Ausfertigung)
  • amtlicher Flurkartenauszug (einfache Ausfertigung)
  • bemaßter Lageplan M 1:500 mit Darstellung des belasteten und begünstigten Baugrundstückes sowie Darstellung der Baulastfläche in braun (vierfache Ausfertigung)

Der Lageplan muss den Anforderungen des § 7 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlageverordnung –BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006 genügen.

Bei Abgabe der Verpflichtungserklärung ist zur Legitimation der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen, bei Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizubringen.

Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung sind (auch bei Beurkundung durch den Notar) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (ausgefülltes Antragsformular, einfach)
  • Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (einfache Ausfertigung)
  • amtlicher Flurkartenauszug (einfache Ausfertigung)
  • bemaßter Lageplan M 1:500 mit Darstellung des belasteten und begünstigten Baugrundstückes sowie Darstellung der Baulastfläche in braun (vierfache Ausfertigung)

Der Lageplan muss den Anforderungen des § 7 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlageverordnung -BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006 genügen.

Bei Abgabe der Verpflichtungserklärung ist zur Legitimation der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen, bei Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizubringen.

Formulare

keine

Hinweise für Binz: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / E-Mail über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / E-Mail über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Kosten

je Grundstück für den Auszug aus dem Baulastverzeichnis oder die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht: Verwaltungsgebühr ab 15,00 EUR bis 100,00 EUR

Hinweise für Binz: Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

  • Für die Eintragung einer Baulast einschließlich der Entgegennahme der Baulasterklärung 50 Euro bis 1000 Euro 
  • Für die Löschung einer Baulast 50 Euro bis 250 Euro 
  • Für einen Auszug aus dem Baulastverzeichnis 15 bis 100 Euro
  • Für die Eintragung einer Baulast einschließlich der Entgegennahme der Baulasterklärung 50 Euro bis 1000 Euro 
  • Für die Löschung einer Baulast 50 Euro bis 250 Euro 
  • Für einen Auszug aus dem Baulastverzeichnis 15 bis 100 Euro

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015

Version

Technisch erstellt am 19.01.2015

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

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