Baulast Auskunft

    Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

    Beschreibung

    Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

    Zuständigkeit

    sh. zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3-5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-63999

    Fax: +49 3843 755-10800

    E-Mail: BAUAMT@LKROS.DE

    Formulare

    Merkblatt für Baulasten und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
    Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de