Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Beschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständigkeit
sh. zuständige Stelle
Ansprechpartner
Landkreis Rostock - Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1455
18264 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Formulare
Merkblatt für Baulasten und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Formulare
keine
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
Kosten
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2015