Einwilligung der Eltern zur Adoption
Beschreibung
Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.
Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.
Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.
Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.
Ansprechpartner
Fachgebiet sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Adoptionsvermittlung
- Familiengerichtshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Pflegekinderdienst
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
- Frühe Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon Festnetz: 0800 1414007
KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon Festnetz: 0163 5007475
Telefon Festnetz: +49 38872 53252
Frau A. Leonhardt
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5160
Fax: +49 3841 3040-85160
Frau K. Freitag
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5155
Fax: +49 3841 3040-85155
E-Mail: K.Freitag@nordwestmecklenburg.de
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Rechtsgrundlage(n)
- § 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 51 und § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII)
Kosten
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V. am 06.01.2015