Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet

    Einwilligung der Eltern zur Adoption

    Beschreibung

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

    Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt.

    Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.

    Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.

    Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.

    Ansprechpartner

    Für Kritzmow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • § 51 und § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII)

    Kosten

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V. am 06.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de