Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt bescheinigen lassen

    Beschreibung

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei einem Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    zuständige Stelle

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Straße 3

    19258 Boizenburg/Elbe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 385-0

    Fax: 038847 385-40

    E-Mail: info@amtboizenburgland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hamburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00

    BIC: GENODEF1RLB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Kosten

    Die Gebühr für die Austritts-/Übertrittserklärung nach Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt EUR 15,00.

    Die Austritts-/Übertrittserklärung für eine Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 04.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Kircheneintritt, Konfession, Religionsgemeinschaft, Religion, evangelisch, Kirche, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, katholisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English