Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt bescheinigen lassen

    Beschreibung

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei einem Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    zuständige Stelle

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Miltzow
      Linie:
      • Bus: L301
    • Haltestelle: DB Bahnhof Miltzow
      Linie:
      • Regionalbahn: Miltzow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038328 603-240

    Telefon Festnetz: 038328 603236

    E-Mail: standesamt@amt-miltzow.de

    Kontaktperson

    • Frau Ulrike Zorn (Sachbearbeiter/-in Standesamt;Sachbearbeiterin)
    • Herr Daniel Saß-Schulz (Sachbearbeiter;Sachbearbeiter/-in Standesamt)

    Internet

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Kosten

    Die Gebühr für die Austritts-/Übertrittserklärung nach Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt EUR 15,00.

    Die Austritts-/Übertrittserklärung für eine Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 04.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Kirche, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Religionsgemeinschaft, evangelisch, katholisch, Religion, Konfession, Kirchensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de