Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt bescheinigen lassen

    Beschreibung

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei einem Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    zuständige Stelle

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Standesamt / Personenstandswesen

    Aktuelles

    Angebotene Dienstleistungen Ahnen- und Familienforschung Eheschließung Eidesstattliche Versicherung Einbürgerungen (Naturalisation) Name des Ehegatten Namensänderungen Personenstandswesen Sterbefallbeurkundung Urkundenanforderung auch für Ahnen- und Familienforschung Vertriebenenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 33

    18546 Sassnitz

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz: an beiden Häusern vorhanden
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: Termine nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: Termine nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 28.05.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt ist gegenüber dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die Erklärenden oder deren gesetzliche Vertreter ihren Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Kosten

    Die Gebühr für die Austritts-/Übertrittserklärung nach Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt EUR 15,00.

    Die Austritts-/Übertrittserklärung für eine Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 04.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Religion, Kirche, Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Religionsgemeinschaft, Kircheneintritt, katholisch, Konfession, evangelisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)