Wasseruntersuchung Durchführung

    Wasseruntersuchung Durchführung

    Beschreibung

    Aufstellung, Untersuchung und Bewertung aller überwachten Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich der Badegewässerprofile. Die Überwachung/Probennahme erfolgt während der Badesaison vom 20.5.-10.9. alle 4 Wochen im Badebereich in ca. 1m Wassertiefe 30cm unter der Wasseroberfläche. Die Proben werden im Landesamt für Gesundheit und Soziales MV untersucht. Weitere Informationen sowie die Untersuchungsergebnisse werden in der Badewasserkarte aufgezeigt.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Badegewässer Untersuchung LK MSE

    Übersicht der Badestellen im Geodatenportal für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: https://geoport-lk-mse.de/geoportal/mp.php?id=27

    Einige Hinweis für den ungetrübten Badespaß

    Generell sind unsere Seen auch bei den herrschen Temperaturen bestens zum Baden geeignet. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass unsere Binnengewässer Lebensraum für zahlreiche Pflanzen, Tiere und andere Lebewesen sind, die teilweise die herrschen Temperaturen und die vielen Sonnenstunden zur Vermehrung oder besonders üppigen Wachstum nutzen. Diese natürlichen Phänomene können bei badenden Menschen Reaktionen hervorrufen, die den Badespaß trüben oder auch Gesundheitsstörungen hervorrufen können. Da diese natürlichen Vorgänge stark von Sonnenscheindauer, Temperaturen, Wind und Regen abhängen, kann die Situation sich rasch ändern, so dass jeder Badende selbst einschätzen muss, ob er in das Wasser gehen sollte oder nicht.
    Bakterien, die gegenwärtig an der Ostseeküste für Beunruhigung sorgten (Vibrio vulnificus), können in unseren Binnengewässer nicht leben, da der Salzgehalt des Wassers zu niedrig ist. Diese Bakterien bevorzugen Brackwasserzonen und sind daher insbesondere ein Problem der Boddengewässer.
    Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind insbesondere durch Zerkarien und Algen (Blaualgen) zu befürchten. Wenn diese im Badewasser nachgewiesen werden, wird darüber durch Aushänge informiert und auf besondere Verhaltensregeln aufmerksam gemacht. Ein durchgängiges Badeverbot muss meist nicht ausgesprochen werden, wenn diese Hinweise beachtet werden und entsprechend gehandelt wird.

    Zerkarien:
    Wassertemperaturen über 20° C begünstigen deren Vermehrung; darum führen die jetzt durchgängig hohen Temperaturen natürlich insbesondere in ufernahen Flachwasserbereichen zu optimalen Lebens- und Vermehrungsbedingungen. Das erklärt auch, warum häufig Kinder von den Hauterscheinungen betroffen sind: Kinder halten sich vor allem dort in den Uferbereichen auf. Generell handelt es bei diesem Phänomen - wie z. B. auch bei der Algenblüte - um normale und natürliche Vorgänge an Binnengewässer, die bei sommerlichen Temperaturen typisch sind.

    Bei der Badedermatitis oder Zerkariendermatitis kommt es zu stark juckenden Hauterscheinungen in den betroffenen Körperregionen Es bilden sich leicht rötliche und juckende Quaddeln auf der Haut. Die Ursache sind meist kleine Larven von Saugwürmern (Trematoden), die in die Haut eindringen. Normalerweise befallen diese Zerkarien Wasservögel, besonders Enten, der Mensch ist für sie ein sogenannter Fehlwirt.
    Die Zerkarien sind durch den Juckreiz zwar unangenehm, jedoch ungefährlich. Weil die Lebensdauer der Larven nur sehr kurz ist, halten die Reizerscheinungen in der Regel nur wenige Stunden an und klingen dann folgenlos ab; eine spezifische Behandlung ist nur bei ausgedehnter Reaktion oder anhaltenden Entzündungserscheinungen. Dazu kommt es durch das Kratzen, weil Keime eindringen können.
    Zerkarien sind mit bloßem Auge nicht erkennbar. Weil das Vorkommen an Wasservögel gebunden ist, sollten - insbesondere während anhaltender Wärmeperioden - Gewässerbereiche mit größeren Wasservogelpopulationen (z. B. Enten) zum Baden gemieden und die Tiere nicht durch Füttern oder weggeworfene Nahrungsmittel angelockt werden
    Da Zerkarien während der Schwärmzeit, die circa eine Woche dauert, vor allem in flachen Uferbereichen vorkommen, sollten diese gemieden werden. Tiefer (kühlere) Wasserbereiche sind meist ungefährlich.
    Zerkarien benötigen durchschnittlich vier Minuten zum Eindringen in die Haut. Deshalb sollte nach dem Baden der Körper zuerst gut abgetrocknet, besser richtig abgerieben, werden. Duschen begünstigt das Überleben der Zerkarien und das Eindringen in die Haut. Deshalb sollte es erst etwas später folgen.

    Von Zerkarien können übrigens auch Hunde, die im Wasser baden, befallen werden.

    Blaualgen:
    Blaualgenteppiche sind an der bläulich grünen Trübung des Wassers, an Schlierenbildung und der wolkenartigen Verteilung im Wasser zu erkennen. Bei Hautkontakt können Reizungen sowie allergische Reaktionen hervorgerufen werden; eine Giftwirkung könnte auftreten, wenn an mehreren Tagen hintereinander algenhaltiges Wasser geschluckt wir. Deshalb sollte man den Aufenthalt in Bereichen mit sichtbaren Cyanobakterienentwicklungen vermeiden und vor allem beim Schwimmen kein Wasser schlucken. Kinder und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Sie sollten keinesfalls in Algenanschwemmungen spielen.
    Falls Beschwerden nach dem Baden auftreten (z. B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen oder Quaddeln), muss der Arzt aufgesucht werden. Und das Gesundheitsamt ist zu informieren.
    Cyanobakterienansammlungen sind sehr wind- und wetterabhängig, innerhalb weniger Stunden kann sich die Situation verändern und gefahrloses Baden wieder möglich sein.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter/Fachdienste Gesundheit der Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Badegewässer liegen

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Woldegker Chaussee 35

    17235 Neustrelitz

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    Fax: +49 395 57087-65952

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777

    E-Mail: Gesundheitsschutz@lk-seenplatte.de

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    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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    Version

    Technisch geändert am 19.10.2024

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 22.01.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Trinkwasseruntersuchung, Badegewässeruntersuchung

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