Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe

    Organspende - Ausweis ausfüllen

    Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.

    Beschreibung

    Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z. B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden.

    Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

    • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
    • ihr widersprechen,
    • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
    • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

    Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose "Hirntod". Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner müssen die Diagnose nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentieren.

    Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z. B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).

    Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

    Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie (ab dem Alter von 16 Jahren) regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie bei Fragen kompetent beraten. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Die Erklärung ist freiwillig.

    zuständige Stelle

    Ihre Krankenkasse

    Ansprechpartner

    Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    FG Verwaltung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-5367(Frau Laudy (Verwaltungsleitung))

    E-Mail: michel.krueger@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Verfahrensablauf

    Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos

    • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
    • bei den Krankenkassen,
    • in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
    • bei Pass- und Meldebehörden.

     Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.

    Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Voraussetzungen sind:

    • für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Krankenhaus, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English