Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe

    Organspende - Ausweis ausfüllen

    Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.

    Beschreibung

    Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z. B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden.

    Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

    • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
    • ihr widersprechen,
    • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
    • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

    Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose "Hirntod". Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner müssen die Diagnose nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentieren.

    Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z. B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).

    Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

    Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie (ab dem Alter von 16 Jahren) regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie bei Fragen kompetent beraten. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Die Erklärung ist freiwillig.

    zuständige Stelle

    Ihre Krankenkasse

    Hinweise für Schwerin: Organspende - Ausweis ausfüllen

    • Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst im Fachdienst Gesundheit der Landeshauptstadt Schwerin

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Hygiene/ Infektionsschutz

    Beschreibung

    Der Amtsärztliche Dienst nimmt auf Antrag Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellt hierüber Gutachten, Zeugnisse, Atteste/Bescheinigungen. Gesetze und Rechtsverordnungen legen die Zuständigkeit des Amtsärztlichen Dienstes fest.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    • Frau Gerit Hübner (Ärztin; Fachgruppenleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2850

      Telefon mobil: +49 385 545-2829

      E-Mail: ghuebner@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Stichwörter

    Amtsarzt, Gesundheit, Gesundheitsamt, Hygiene

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Verfahrensablauf

    Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des  Wirtschaftsministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos

    • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
    • bei den Krankenkassen,
    • in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
    • bei Pass- und Meldebehörden.

     Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.

    Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Voraussetzungen sind:

    • für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Krankenhaus, Sterbefall, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de