Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- die Finanzen
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Elternschaft
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die kreisfreien Städte und Landkreise.
Ansprechpartner
FG Sozialpsychatrischer Dienst
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5351(Herr Schmidt (FGL))
E-Mail: marko.schmidt@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Melanie Garg (SB Betreuungsbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-5349
E-Mail: melanie.garg@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
- eine Einschränkung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Keine
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen
Der Sozialpsychiatrische Dienst berät oder unterstützt folgenden Personenkreis:
- psychisch Kranke sowie deren Angehörige
- Die Beratung erfolgt im Gesundheitsamt zu den festgelegten Sprechzeiten oder zu zusätzlichen vereinbarten Zeiten oder bei Bedarf im Rahmen von Hausbesuchen.
- Ein Team aus SozialarbeiterInnen und Sozialpädagogen steht Ihnen an 3 Standorten zur Verfügung.
Sie finden uns im Bereich Parchim
im Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Gesundheit
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Sie finden uns im Bereich Ludwigslust
im Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Gesundheit
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
sowie in der
Außenstelle Hagenow
(Termine nur nach Vereinbarung!)
Stadtverwaltung/ Rathaus
Lange Straße 28-32
19230 Hagenow
Weitere Informationen
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020
Stichwörter
Psychische Erkrankung, seelische Störung, Menschen mit seelischer Behinderung, Eingliederungshilfe, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, körperlich nicht begründbare Psychosen, geistige und seelische Erkrankung, Suchtkrankheit, chronisch mehrfach Abhängige