• Sanitz (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Beschreibung

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

zuständige Stelle

Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die kreisfreien Städte und Landkreise.

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst Standort Bad Doberan

Adresse

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Dammchaussee 30a

18209 Bad Doberan

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

E-Mail: SOZIALPSYCHIATRISCHERDIENST@LKROS.DE(SOZIALPSYCHIATRISCHERDIENST@LKROS.DE)

E-Mail: PSYCHIATRIEKOORDINATION@LKROS.DE(PSYCHIATRIEKOORDINATION@LKROS.DE)

Telefon Festnetz: +49 3843 755-53999

Fax: +49 3843 755-53805

Version

Technisch erstellt am 23.09.2022

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

Weitere Informationen

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

Version

Technisch erstellt am 25.09.2014

Technisch geändert am 21.04.2023

Stichwörter

Suchtkrankheit, seelische Störung, Psychische Erkrankung, geistige und seelische Erkrankung, chronisch mehrfach Abhängige, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, Eingliederungshilfe, körperlich nicht begründbare Psychosen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021