Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
    Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • die Finanzen 
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Elternschaft

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

    Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

    Unterstützung bietet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Gemeindepsychiatrische Verbund im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

    Weitere Informationen: https://gpv-mse.de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die kreisfreien Städte und Landkreise.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3160

    Fax: +49 395 57087-65907

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SGB IX - Antrag auf Eingliedrungshilfe

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Weitere Informationen

    Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, Menschen mit seelischer Behinderung, geistige und seelische Erkrankung, Suchtkrankheit, seelische Störung, Psychische Erkrankung, Eingliederungshilfe, körperlich nicht begründbare Psychosen, chronisch mehrfach Abhängige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de